MINI FINANZIERUNG.

Flexibel. Komfortabel. Unkompliziert. Bei uns sitzen Sie am Steuer und geben Richtung und Tempo vor. Ganz nach Ihren Vorstellungen. Schließlich geht es nicht um uns, sondern um Sie in Ihrem MINI. 

MINI ZIEL-FINANZIERUNG.

Der individuelle Weg zum MINI. Sie bestimmen einfach die Etappen wie Laufzeit und Anzahlung und die MINI Ziel-Finanzierung bringt Sie geradewegs zur Ziellinie. Am Vertragsende können Sie entweder die einmalige Zielrate direkt bezahlen oder weiter finanzieren.
MINI Countryman in Landschaft

SCHNELL UND FLEXIBEL INS ZIEL.
IHRE VORTEILE DER MINI ZIEL-FINANZIERUNG:

 

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MINI Basis-Finanzierung.

Mit der MINI Basis-Finanzierung geben Sie ganz entspannt Gas. Ob mit oder ohne Anzahlung, Laufzeiten von bis zu 120 Monaten und konstant attraktiven Raten und Zinsen – unser Langstrecken-Champion passt sich perfekt an Ihre Vorgaben an. Für Sie heißt das: Volle Flexibilität und maximaler Fahrspaß in Ihrem MINI.

MINI Basisfinanzierung

MANCHMAL IST WENIGER MEHR.
IHRE VORTEILE DER MINI BASIS-FINANZIERUNG:

  • Flexible Finanzierung nach Ihren Wünschen.
  • Gleichbleibend attraktive Raten bei konstantem Zinssatz.
  • Anzahlung auf Wunsch.
  • Bis zu 120 Monate Laufzeit.
  • Optionale Ratenschutzversicherung.1
  • Individuelle Anzahlung auf Wunsch.
  • Ihr MINI gehört am Ende Ihnen.

 

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MINI RATENSchutzVERSICHERUNG.

DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG1 GREIFT EIN, WENN ES NICHT NACH PLAN LÄUFT.

Die optionale Ratenschutzversicherung1 ist ein Safety-Paket, das sich öffnet, wenn persönliche Umstände die Liquidität einengen und die Weiterzahlung der Finanzierungsraten erschweren. Wie bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. In diesen Fällen übernimmt die Ratenschutzversicherung die laufende Finanzierungsraten ab dem 43. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Ausgenommen die Zielrate bei Ziel-Finanzierung. Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag. Auch im Todesfall deckt sie die noch ausstehenden Raten ab.

IHRE VERSICHERUNGSVORTEILE.

  • Absicherung Ihrer Finanzierung.
  • Übernahme der laufenden Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Ausgenommen ist die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.
  • Finanzielle Entlastung der Angehörigen im Todesfall durch Abdeckung aller noch ausstehenden Raten, inklusive der Zielrate bei einer Zielfinanzierung.
  • Dem Darlehensvertrag angepasste Versicherungsdauer.
  • Attraktive monatliche Versicherungsprämie.
  • Schutz des eigenen Vermögens.
  • Keine Überversicherung.
  • Unkomplizierte Abwicklung.
 

IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN.

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag2 nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, bis zu 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.

  • Im Todesfall sichert die Ratenschutzversicherung die Summe aller noch fälligen Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages ab. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate ebenfalls übernommen.
  • Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag (Karenzzeit) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung2. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
  • Alternativ besteht Schutz gegen schwere Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort, so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag2. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
 

EINSCHRÄNKUNGEN.

Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.

 

RAHMENBEDINGUNGEN.

  • Höchstversicherungssumme: 150.000,– EUR bzw. 2.500,– EUR pro Monat.
  • Widerrufsrecht: 30 Tage.
  • Höchstversicherungsdauer 120 Monate.
  • Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre3.
  • Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
  • Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Finanzierungsvertrags. Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und der Auszahlung des Finanzierungsbetrags.
 
MINI Family Shot

MEIN MINI FINANCIAL SERVICES.

So wichtig wie Ihr Fahrerlebnis ist uns, dass Sie auch abseits der Straße das einzigartige MINI-Feeling spüren. Daher haben wir die Verwaltung Ihrer Vertragsdaten so intuitiv und einfach wie möglich gestaltet. In unserem Kundenportal Mein MINI Financial Services greifen Sie ganz einfach auf Ihren Leasing- oder Finanzierungsvertrag sowie auf wichtige Dokumente der BMW Bank zu. Ganz egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause – nehmen Sie ganz einfach online Kontakt mit uns auf.