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MINI FINANZIERUNG.
MINI ZIEL-FINANZIERUNG.

SCHNELL UND FLEXIBEL INS ZIEL.
IHRE VORTEILE DER MINI ZIEL-FINANZIERUNG:
- Mit oder ohne Anzahlung möglich.
- Laufzeiten zwischen 18 und 60 Monaten.
- Mit Zielrate ablösen oder einfach weiterfinanzieren.
- Optionale Ratenschutzversicherung1.

MINI Basis-Finanzierung.
Mit der MINI Basis-Finanzierung geben Sie ganz entspannt Gas. Ob mit oder ohne Anzahlung, Laufzeiten von bis zu 120 Monaten und konstant attraktiven Raten und Zinsen – unser Langstrecken-Champion passt sich perfekt an Ihre Vorgaben an. Für Sie heißt das: Volle Flexibilität und maximaler Fahrspaß in Ihrem MINI.

MANCHMAL IST WENIGER MEHR.
IHRE VORTEILE DER MINI BASIS-FINANZIERUNG:
- Flexible Finanzierung nach Ihren Wünschen.
- Gleichbleibend attraktive Raten bei konstantem Zinssatz.
- Anzahlung auf Wunsch.
- Bis zu 120 Monate Laufzeit.
- Optionale Ratenschutzversicherung.1
- Individuelle Anzahlung auf Wunsch.
- Ihr MINI gehört am Ende Ihnen.

MINI RATENSchutzVERSICHERUNG.
DIE RATENSCHUTZVERSICHERUNG1 GREIFT EIN, WENN ES NICHT NACH PLAN LÄUFT.
Die optionale Ratenschutzversicherung1 ist ein Safety-Paket, das sich öffnet, wenn persönliche Umstände die Liquidität einengen und die Weiterzahlung der Finanzierungsraten erschweren. Wie bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. In diesen Fällen übernimmt die Ratenschutzversicherung die laufende Finanzierungsraten ab dem 43. Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Ausgenommen die Zielrate bei Ziel-Finanzierung. Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag. Auch im Todesfall deckt sie die noch ausstehenden Raten ab.
IHRE VERSICHERUNGSVORTEILE.
- Absicherung Ihrer Finanzierung.
- Übernahme der laufenden Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit.
- Ausgenommen ist die Schlussrate bei Ziel-Finanzierung.
- Finanzielle Entlastung der Angehörigen im Todesfall durch Abdeckung aller noch ausstehenden Raten, inklusive der Zielrate bei einer Zielfinanzierung.
- Dem Darlehensvertrag angepasste Versicherungsdauer.
- Attraktive monatliche Versicherungsprämie.
- Schutz des eigenen Vermögens.
- Keine Überversicherung.
- Unkomplizierte Abwicklung.
IHRE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN.
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag2 nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, bis zu 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
- Im Todesfall sichert die Ratenschutzversicherung die Summe aller noch fälligen Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages ab. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate ebenfalls übernommen.
- Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag (Karenzzeit) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung2. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
- Alternativ besteht Schutz gegen schwere Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort, so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag2. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
EINSCHRÄNKUNGEN.
Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.
RAHMENBEDINGUNGEN.
- Höchstversicherungssumme: 150.000,– EUR bzw. 2.500,– EUR pro Monat.
- Widerrufsrecht: 30 Tage.
- Höchstversicherungsdauer 120 Monate.
- Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre3.
- Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
- Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Finanzierungsvertrags. Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und der Auszahlung des Finanzierungsbetrags.

MEIN MINI FINANCIAL SERVICES.
Hinweis:
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad-und Reifengröße. Bei diesen Fahrzeugen können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Das Fahrzeug ist auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Weitere Informationen zu den Testverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Bei den Preisangaben handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen des Herstellers inklusive 16% MwSt und exklusive Überführungskosten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Umfänge und Kombinationsmöglichkeiten können variieren. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen gern Ihr MINI Partner.
1 Die optionale Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall ab. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
2 Ein neues Vertragsjahr beginnt jeweils 12 Monate nach Ihrem Vertragsbeginn. Die Vereinbarung über Freikilometer erfolgt in Absprache mit Ihrem Händler. Die Einlösung des Service-Ersatzwagen Mobilitätsangebotes ist nur in Deutschland möglich.
3 Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrages: 67 Jahre.