UMWELTBONUS FÜR NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE AB 01.01.2023.

Umweltprämie

Die Zukunft ist jetzt. Erleben Sie individuelle Fahrzeuge nachhaltiger und umweltbewusster Mobilität mit finanziellen Vorteilen: Nutzen Sie beim Kauf eines unserer rein batteriebetriebenen Fahrzeuge (BEV) bei Ihrem MINI Partner den Umweltbonus* als Förderung. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus* zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

 

Ab 01.01.2023 treten u.a. nachfolgende Regeln neu in Kraft:

 

Die Förderung von Plug-In-Hybrid Fahrzeugen endet zum 31.12.2022.

 

Ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

 

Mindesthaltedauer Neuwagen und Junge Gebrauchte mindestens 12 Monate.

 

Ab 01.01.2024 wird sich die Deckelung des Förderbudgets ändern.