MINI SMILE.
Ein Grund zum Grinsen: MINI SMILE⁴ verbindet MINI Leasing mit einem Kfz-Versicherungspaket. So sind Sie immer gut aufgehoben, auch wenn mal etwas schiefgeht.
Alle, die einen MINI besitzen, lieben und fahren ihn auch mit Leidenschaft. Wir wollen, dass Sie jeden Moment auskosten. Und sollten Sie unterwegs einmal ausgebremst werden, bieten die Versicherungsprodukte unserer Versicherungspartner Schutz.
Gokart-Feeling? Aber auf Nummer sicher! Mit den Versicherungspartnern von MINI Financial Services profitieren Sie von zusätzlichem Schutz zu Top-Konditionen.
In unserem Kundenportal greifen Sie ganz einfach auf Ihre Verträge sowie auf wichtige Dokumente zu.
Sie möchten uns eine neue Adresse mitteilen oder ein Ablöseangebot zu Ihrer Finanzierung erhalten? Unser Kundenportal Mein MINI Financial Services für Leasing- und Finanzierungskunden der BMW Bank ermöglicht Ihnen jederzeit Zugriff auf Ihre Vertrags- und Fahrzeugdaten und über das elektronische Postfach auch auf Schreiben der BMW Bank. In Ihrem persönlichen Account können Sie uns auch eine neue Bankverbindung mitteilen, Ihren Kfz-Brief anfordern oder einen Schaden melden.
Sie haben eine Frage, die Sie gerne persönlich besprechen möchten, oder benötigen zeitnah eine Auskunft? Dann erreichen Sie uns telefonisch Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr unter:
Kundenbetreuung Leasing und Finanzierung
Telefon: +49 89 3184-1000
Fax: +49 89 3184-3930
Die Leasingratenversicherung ist ein Versicherungsprodukt zur finanziellen Absicherung Ihres Leasingvertrages durch Übernahme der monatlichen Leasingraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall. Bei zusätzlichem Abschluss der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit übernimmt die Leasingratenversicherung die Leasingraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt des Anspruchs kein Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne der Versicherungsbedingungen (z.B. verbeamtete Personen), so besteht alternativ zur Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz gegen schwere Krankheiten.
In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richten sich die Einstufung der KFZ-Versicherung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Die SF-Klasse ergibt sich aus der Anzahl schadenfreier und ununterbrochen verlaufender Kalenderjahre (z. B. fünf schadenfreie Kalenderjahre = SF-Klasse 5).
Die Anzahl der schadenfreien Jahre stellt ein subjektives Gefahrenmerkmal für die Ermittlung der Tarife in der Kfz-Haftpflicht- bzw. Kfz-Vollkaskoversicherung dar, nicht jedoch in der Teilkaskoversicherung.
Jeder Schadenfreiheitsklasse ist einem Beitragssatz (z. B. 50%) zugeordnet. Die Zuordnung der Beitragssätze können von Versicherer zu Versicherer variieren. Ebenso kann die Zuordnung für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung unterschiedlich sein.
Die Shortfall GAP Versicherung ersetzt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des versicherten Fahrzeugs und dem Ablösewert aus dem Finanzierungsvertrag am Tag des Schadens, wenn das versicherte Fahrzeug entwendet wurde oder einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat und dies einen Leistungsfall in der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begründen würde, max. 15.000 Euro / mind. 500 Euro zzgl. eines Selbstbehalts aus der Kaskoversicherung von max. 1.000 Euro. Darüber hinaus kann eine Anzahlung von max. 15.000 Euro abgesichert werden.
Der "Kaufpreisschutz 20 Plus" leistet in diesen Schadensfällen pauschal 20 % des ursprünglichen Kaufpreises, der auf der Rechnung aufgeführt ist bzw. 20 % der Summe der Raten im Fall einer Anschlussfinanzierung, max. 30.000 Euro.