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MINI COOPER SE ANGEBOT FÜR GEWERBEKUNDEN: AB 329 € IM MONAT.*
Der erste vollelektrische MINI.
TECHNISCHE DATEN.
• Antrieb: Elektrisch
• Leistung E-Motor: 135 kW
• Elektrische Reichweite: 203-233 km (WLTP)
• km/h 0-100 in 7.3 s

JETZT IN DER MINI RESOLUTE EDITION.
- Rebel Green uni (alternativ: MINI Yours Enigmatic Black metallic, Nanuq White)
- 17" MINI Electric Collection Spoke (alternativ 17” Tentacle Spoke)
- Dach und Spiegelkappen weiß oder schwarz
- Akzente in Resolute Bronze
DIE AUSSTATTUNG.
• Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
• Flexible CarSharing Preparation
• DAB-Tuner
• Real Time Traffic Information
• Smartphone Integration
• MINI Navigationssystem

LEASINGBEISPIEL** VON DER BMW BANK GMBH: MINI Cooper SE.
Anschaffungspreis netto |
28.240,11 EUR |
Leasingsonderzahlung |
4.500,00 EUR |
Laufleistung p.a.
|
5.000 km |
Laufzeit |
36 Monate |
36 monatliche Leasingraten à netto |
329 EUR |
GESAMTPREIS netto
|
16.344,00 EUR |
** Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 10/2022. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Alle Beträge zzgl. MwSt. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Informationen hinsichtlich weiterer Bedingungen und Details erhalten Sie bei Ihrem BMW/MINI Partner.
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MINI Cooper SE:
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100km: 16,9-14,9 (NEFZ) / 17,6-15,3 (WLTP),
Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-233
Leistung: 125 kw (184 PS)
Hubraum: -
Kraftstoff: -

Umweltbonus: Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.