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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfanden über Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf erhältlich ist.
Alle MINI Modelle erfüllen die EU5-Norm. Als Basis für die Verbrauchsermittlung gilt der ECE-Fahrzyklus (80/1268 EWG). Dieser setzt sich aus ca. einem Drittel Stadtfahrt und zwei Dritteln Überlandfahrt (gemessen an der Wegstrecke) zusammen. Zusätzlich zum Verbrauch wird die CO2 -Emission gemessen. Der Verbrauch wurde auf Grundlage der Serienausstattung errechnet. Sonderausstattungen (z.B. breitere Reifen) können den Verbrauch wesentlich beeinflussen. MINI empfiehlt unverbleites Superbenzin mit 95 ROZ. Unverbleites Normalbenzin mit 91 ROZ oder höher und einem Ethanolanteil von bis zu 10% (E10) ist ebenfalls zulässig. Alle aufgeführten Leistungs- und Verbrauchswerte beziehen sich auf die Verwendung von Superbenzin mit 98 ROZ. |